Notverschlüsse nach DIN EN 179
Notausgangsverschlüsse eignen sich für den Einsatz in Gebäuden, in denen man im Notfall nicht mit einer Panik rechnet. Sie sichern geschlossene Türen, müssen jedoch mit nur einem Handgriff entriegelt werden und dürfen dem Nutzer nicht mehr als 70 N an Kraftaufwand abverlangen. Allerdings darf man in diesen Situationen davon ausgehen, dass die Nutzer mit der Betätigung der betreffenden Tür vertraut sind.
Die DIN EN 179 definiert Notausgangsverschlüsse als eine „ ... Einheit aus einer Drückergarnitur oder Stoßplatte mit Vierkant und einem Panikschloss.“3 Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass der Notausgangsverschluss aus einem Sperrelement und einem Gegenstück im Türrahmen oder im Fußboden besteht. Das Sperrelement greift in sein Gegenstück ein, aber sobald der Drücker oder (seltener) die Stoßplatte betätigt wird, gibt es die Tür in Fluchtrichtung frei.
Damit sich Flüchtende nicht verletzen oder mit der Kleidung hängen bleiben, werden alle aufstehenden Bedienelemente (Drücker) und Kanten abgerundet. Bei der Durchgangsbreite werden Drücker aber nicht berücksichtigt, da sie sich außerhalb des relevanten Bereichs befinden.
Panikverschlüsse gemäß DIN EN 1125
Wer Panikverschlüsse konstruiert, muss das Verhalten von Menschen in Panik berücksichtigen: Es kann passieren, dass die Person, die die Tür zuerst erreicht nicht den Paniktürverschluss betätigt, sondern flach gegen die Tür drückt, während der Nächste gleichzeitig versucht, die Betätigungselemente zu bedienen – per Hand oder indem er mit dem ganzen Körper dagegen drückt.
Kenntnis der Bedienweise darf hier nicht vorausgesetzt werden. Darum muss die Türanlage innerhalb von einer Sekunde öffnen und die Bedienelemente müssen so beschaffen sein, dass sie sich auch von Kindern oder älteren Menschen nutzen lassen. Eine ideale Lösung dafür stellt die Panikstange dar. Diese horizontale Stange verläuft über die gesamte Breite der Tür und reagiert alleine auf Körperdruck. Die DIN EN 1125 unterscheidet zwei Varianten, Typ A (Paniktürverschluss mit Griffstange/ Pushbar) und Typ B (Paniktürverschlüsse mit Druckstange/ Touchbar).
Zu beachten ist allerdings, dass beide Stangengriffen die lichte Durchgangsbreite verringern, bei Griffstangen bis zu ca. 140 mm, bei Druckstangen bis zu ca. 100 mm – jeweils pro Türflügel.
Schlösser für Paniktüren
Paniktüren müssen sich auch dann von innen ohne Schlüssel öffnen lassen, wenn sie abgeschlossen sind. Dafür werden sie mit bestimmten Schlössern ausgestattet: mit Panikschlösser, auch Antipanikschlösser genannt. Wird bei einer Tür mit Panikschloss der Drücker betätigt, werden Falle und Riegel zurückgezogen. Die Türenindustrie unterscheidet verschiedene Typen von Panikschlössern, wobei es besonders auf die Nuss, also auf die drehbare Aufnahme des Drückervierkants im Schloss, ankommt.