Wartung und Pflege

Türen sind komplexe Bauteile

Bevor eine Tür auf den Markt gebracht werden darf, wird sie aufwendigen Prüfungen unterzogen. Hat sie alle Tests bestanden, braucht sie einen Nachweis dafür. So stellt die Branche sicher, dass nur Türen, insbesondere wenn sie über Schutzeigenschaften wie feuer- oder einbruchhemmende Eigenschaften verfügen, zum Einsatz kommen, die eine sichere Funktion gewährleisten.

Es reicht allerdings nicht aus, die Tauglichkeit einer Tür einmal vor dem Inverkehrbringen zu überprüfen und dann nie wieder. Türen sind komplexe Bauteile, die quasi permanent in Gebrauch sind. Im Laufe der Zeit beeinträchtigen sowohl normaler Verschleiß als auch fehlerhafte Nutzung ihre Funktionsfähigkeit. Das gilt selbst für Türen, die eine Dauerfunktionsprüfung absolviert haben, denn eine einzige Prüfung kann unmöglich die gesamte Nutzungsdauer absichern wie das folgende Rechenbeispiel zeigt: Feuerschutztüren müssen in der Dauerfunktionsprüfung 200.000 Öffnungs- und Schließzyklen durchlaufen. Das erscheint viel, doch wenn man dies in Relation zur Nutzungsfrequenz einer typischen Bürotür setzt, wirkt die Zahl nicht mehr ganz so beeindruckend. Bei 500 Zyklen täglich, fünf Tage die Woche, ergibt sich eine jährliche Nutzungsfrequenz von 130.000 Zyklen – damit sind bereits 65 % der Dauerfunktionsprüfung erreicht.

Diese Rechnung verdeutlicht die Beanspruchungen, denen Türen schon bei moderater Nutzung ausgesetzt sind. Trotzdem werden Wartung und Pflege oft vernachlässigt, obwohl gesetzliche und technische Regelungen die regelmäßige Wartung von Türen vorschreiben. Verantwortlich ist der Betreiber einer baulichen Anlage, doch der kommt seiner Pflicht nicht immer nach. Zwar erscheint die Wartung auf den ersten Blick lästig und teuer, doch rentiert sie sich langfristig. Die Tür bleibt länger funktionsfähig, was den Wert der Tür und damit den der gesamten Immobilie erhält. Eine regelmäßige Wartung senkt nicht nur die Instandhaltungskosten, sondern verhindert im Ernstfall auch Personen- oder Sachschäden, für die der Betreiber haftbar gemacht werden kann.

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