Eine regelmäßige Wartung ist immer wichtig, bei Feuer- und Rauchschutztüren aber lebenswichtig. Deswegen sollte die Wartung besonders gewissenhaft durchgeführt und in einem Prüfbuch dokumentiert werden, auch wenn das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Durchführung der Wartung
Falls keine andere Anleitung vom Hersteller vorliegt, bietet die folgende Zusammenfassung nach Mink (2017) Orientierung: Nachdem der Inhalt des Kennzeichnungsschildes erfasst wurde, beginnt die Überprüfung der verschiedenen Komponenten.
Türblatt, die Füllung von Stahltüren bzw. die dämmschichtbildenden Baustoffe, Zargen, Sicherheitsbolzen, Schloss, Beschlag, Drückergarnitur, Oben- und Bodentürschließer, Bänder (inkl. Federbänder), Dichtungen und das Türelement als Ganzes werden auf Beschädigungen, Veränderung ihrer Position und/ oder ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Außerdem muss der Fachhandwerker kontrollieren, ob alle Mechanismen reibungslos ablaufen. Das betrifft das Einrasten der Falle in das Schließblech (Eingriff mindestens 6 mm), falls vorhanden die Panikfunktion, die Schließgeschwindigkeit und -kraft sowie die zuverlässige Schließfunktion.
Dichtung
Eine Feuer- und Rauchschutztür muss zuverlässig abdichten. Darum gilt dem Anschluss an die Wand sowie der Dichtung besondere Aufmerksamkeit. Eine absenkbare Bodenschwelle muss auslösen. Generell müssen bei Dichtungen der Anpressdruck und die Geschmeidigkeit des Materials stimmen. Eine Dichtung gewährleistet nur dann einen sicheren Raumabschluss, wenn sie beim Schließen der Tür im Bereich des Dichthubs oder der Einfederungstiefe zusammengedrückt wird und nach dem Öffnen ihre ursprüngliche Form wieder annimmt. Spröde Dichtungen verfügen nicht über ausreichende Elastizität und müssen ausgetauscht werden. Damit rundherum eine gute Dichtleistung gegeben ist, muss auf eine sorgfältige Einpassung in die Ecken geachtet werden.
Rohrrahmentüren
Bei Rohrrahmentüren mit Feuer- und Rauchschutzwirkung müssen im Rahmen der Wartung besonders der Sitz der Tür und die Klotzung sorgfältig überprüft werden. Wurde die Verglasung falsch geklotzt oder hat der Halt der Klotzung nachgelassen, kann sich der Rahmen verformen, „absacken“.
Solche Verformungen sollten umgehend korrigiert werden.
Gerade Verglasungen sind im Zusammenhang mit Feuerschutz kritische Bauprodukte. Darum sollte man in jedem Fall die Vorgaben des Herstellers zu geeigneten Glasarten beachten und nur autorisierte Fachbetriebe mit dem Austausch von Verglasungen beauftragen – schließlich steht und fällt die raumabschließende Wirkung der Tür mit der richtigen Auswahl und dem korrekten Einbau des Glases.
Feststellanlagen
Auch Feststellanlagen unterliegen der Wartungspflicht. Die Überprüfung und Instandhaltung dieser Anlagen regelt die DIN 14677, welche eine DIBt-Richtlinie aus dem Jahr 1988 ablöste. Diese Norm regelt die einzelnen Schritte sowie Pflichten bei der Wartung von Feststellanlagen und bietet damit Betreibern ebenso wie Instandhaltern Rechtssicherheit. Die wichtigsten Änderungen zur alten Richtlinie bestehen darin, dass nur noch Elektrofachkräfte mit entsprechendem Kompetenznachweis die Wartung übernehmen dürfen.
Es ist nur noch eine Wartung alle drei Monate vorgeschrieben und nicht mehr jeden Monat, was sich in der Praxis kaum realisieren ließ. Dem Betreiber obliegt nun die Archivierung der Dokumentation.